Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Herzlich Willkommen bei uns!
Uns gibt es noch und das hoffentlich noch sehr lange...

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Meerschweinchen-Treffpunkt. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3 299 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Die letzten 4 Beiträge

4

Freitag, 30. Oktober 2015, 10:45

Von Schweinchen Mutti Biggie

:mx25: Hey, very good job! :thumbup:

3

Mittwoch, 28. Oktober 2015, 14:35

Von Chrissie

Super. Gut gemacht, Gabi.
Und es ist doch immer wieder schön mitzubekommen, wenn solche Anliegen bei Menschen mit offenen Ohren landen.

2

Donnerstag, 22. Oktober 2015, 18:59

Von Heumann

Klasse!

1

Donnerstag, 22. Oktober 2015, 15:51

Von kleinschweinugly

"Zu verschenken" bei ebay Kleinanzeigen für Tiere nicht mehr gestattet - Ein Erfolg!

Mein Anschreiben an ebay Kleinanzeigen vom 4. 10. 2015:

Zitat

Sehr geehrtes Team von ebay-Kleinanzeigen,

ich schreibe im Auftrag einer Tierschutzgruppe, die sich im Raum Hamburg um den Meerschweinchen-Schutz bemüht.

In ihren Grundsätzen zum Handel mit Tieren ist folgendes zu lesen, Zitat:

Der Handel mit folgenden Tieren ist nicht zulässig:

- Tiere, die sich im Ausland befinden

- Hunde und Katzen, die jünger als 8 Wochen sind

- Lebende Tiere streng geschützter Tierarten, Produkte und Präparate streng geschützter Tierarten, sowie streng geschützte Pflanzen und deren Präparate. Die Einstufung einer Tierart als streng geschützt, kann beispielsweise in der Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn nachgeschlagen werden: www.wisia.de

- Giftige, aggressive, kupierte und schwierig zu haltende Tiere

- Wildfänge

- Handel mit Lebendtieren als Lebendfutter

Alle weiteren Grundsätze befassen sich mit dem Handel mit Hunden und Katzen. Wir schreiben wöchentlich dutzende Anzeigenersteller an, die ihre Kleintiere über Ihre Anzeigenplattform verschenken möchten und bitten diese darum, eine Schutzgebühr von 10 Euro für ihre Meerschweinchen zu veranschlagen. Zwar ist der Handel mit Lebendtieren als Lebendfutter auf Ihrem Anzeigenportal nicht zulässig, aber lebende Tiere bei abgabewilligen Leuten, die diese verschenken abzuholen, ist nicht verboten. Kein Halter kann auf diesem Wege sicher sein, ob sein Tier nicht doch im Magen eines Reptiles oder Raubtieres landet. Reptilienhalter suchen die Anzeigen sogar regelrecht nach solchen Anzeigen ab oder inserieren selber Gesuche nach Kleintieren, die zu verschenken sind.

Das alles wäre mit der Einführung von Mindestpreisen für Kleintiere zu verhindern. Als Mindestpreis für Meerschweinchen und Kaninchen könnten 10 bis 15 Euro sehr hilfreich sein. Die zweite Möglichkeit wäre die Option „zu verschenken“ nur noch für Zubehör NICHT aber für lebende Tiere/Wirbeltiere zuzulassen. Wir Tierschützer von der Meerschweinchen-Nothilfe-Hamburg und ganz sicher viele andere Tierschutzvereine und Organisationen wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie unsere Vorschläge umsetzen würden. Das wäre ein beispielhafter Schritt für den Tierschutz und ein guter Beitrag für die Rechte der Tiere.

Wir verbleiben in der Erwartung Ihres positiven Entscheides,

mit freundlichen Grüßen,

Gabi Busch, Meerschweinchen-Nothilfe-Hamburg

Heute schaue ich in die Grundsätze und siehe da:

Zitat

"Generell ist es nicht erlaubt, Tiere zu verschenken. Hier bedarf es einer Schutzgebühr."

http://www.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/artikel/policy

Bingo, wir haben etwas bewirkt!