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Zitat
- Halter sollen über die Bedürfnisse und Haltung der Tiere informiert werden (§ 21 Abs. 5)
Wer ein Tier erwirbt, muss künftig schriftlich über die Bedürfnisse des Tieres informiert werden und auch darüber, welche
Anforderungen an dessen tierschutzgerechte Haltung zu stellen sind. Diese Regelung geht auf die Forderung des Bundesrates zurück, die Einfuhr
und Haltung von exotischen Wildtieren insbesondere im Privathaushalt zu reglementieren.
Sie ist insbesondere für die Abgabe an Privatpersonen durch kommerzielle Anbieter einschlägig und bezieht sich grundsätzlich auf alle Wirbeltierarten,
also um Beispiel auch auf Hunde und Katzen. Bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnungsregelung gem. §
11 Abs. 2 ist die Bestimmung per Übergangsregelung zum 1. August 2014 gem. § 21 Abs. 5 wirksam.
Zitat
Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern - dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.
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Alle Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen ab dem 01.08.2014 die erforderliche Sachkunde haben.
Die Behörde prüft die Sachkunde des Antragstellers im Einzelfall aufgrund der Darlegungen und Nachweise im Antrag. Dabei sind grundsätzlich alle Aspekte zu würdigen, die zur Sachkunde beitragen können (bisherige Tätigkeit, jede Art von relevanter Aus-, Fort- oder Weiterbildung, erfolgreich abgelegte Prüfungen). Kommt die zuständige Behörde im Rahmen der Einzelfallprüfung zu der Überzeugung, dass die dargelegten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichen, kann sie
• weitere Angaben zum Nachweis der Sachkunde, oder
• weitere Maßnahmen zur Erlangung einer ausreichenden Sachkunde
nachfordern.
Die Darlegungslast dafür, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, hat der Antragsteller.
Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist kein „amtliches Gütesiegel“ oder „Zertifizierung“, sondern bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit. Je nach Art der Tätigkeiten wird die Erlaubnis oftmals mit zahlreichen tierschutzrechtlichen aber auch tierseuchenrechtlichen Auflagen sowie Nebenbestimmungen erteilt.
Zitat von »Tierschutzgesetz«
Tierschutzgesetz
Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Zitat
Meerschweinchen
Biologie
Das Meerschweinchen ist einsüdamerikanisches tag– bis d ä m m e r u n g s a k t i v e s Fluchttier, das in seiner Wildform gesellig in Erdbauten oder Felsspalten lebt. Sie sind an karge Gräser als Nahrung angepasst. Das Meerschweinchen ist ein typischer Pflanzenfresser mit entsprechend auf die Verwertung von Rohfaser ausgerichtetem Darmtrakt. Männliche Meerschweinchen können bereits mit etwa 30 Tagen oder/und einem Gewicht von ca. 300g, die weiblichen Tiere mit 28 – 35 Tagen geschlechtsreif werden. Die Tragzeit beträgt 59 – 72 Tage, es werden 2 – 5 Junge pro Wurf geboren. Die Jungen werden als Nestflüchter sehend und behaart geboren. Sie fressen bereits in den ersten Tagen selbständig, werden aber trotzdem mehrere Wochen von der Mutter gesäugt. Meerschweinchen werden 6 bis 8 Jahre alt.
Unterbringung
Die Käfiggröße für zwei Tiere sollte mindestens 120 cm x 60 cm x 50 cm (B x T x H) betragen, für jedes weitere Tier ca. 20 % Bodenfläche zusätzlich. Der Käfig sollte mindestens auf Tischhöhe stehen. Als Einstreu dienen saugfähige Materialien wie Hobelspäne oder Stroh. Pellets sind nur als Unterstreu geeignet, Katzenstreu ist ungeeignet. Eine Schlafhöhle mit zwei Ausgängen ist pro Tier erforderlich. Eine erhöhte Liegefläche (z.B. in Form eines Häuschens mit Flachdach), eine Trinkflasche bzw. ein schwerer Napf müssen vorhanden sein. Um die Lauffläche des Käfigs zu vergrößern, lassen sich mit etwas Geschick verschiedene durch Rampen erreichbare Ebenen einbauen. Wird eine Heuraufe verwendet, so sollte sie entweder von außen angebracht oder abgedeckt sein. Meerschweinchen nutzen sie sonst gerne als Schlafplatz und können sich durch Hängenbleiben verletzen. Innerhalb der Wohnung sollten Meerschweinchen täglich Freilauf bekommen, um ihren Bewegungsdrang ausleben zu können. Auch beim Auslauf müssen ihnen Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Meerschweinchen nagen nicht nur Holzteile an, sondern auch Stromkabel (Gefahr für Tier und Mensch), daher sollten sie während des Freilaufs beaufsichtigt werden. Im Sommer kann ein transportables Gatter den Meerschweinchen Freilauf und Grünfutteraufnahme im Garten ermöglichen. An die Grünfutteraufnahme sind die Tiere langsam zu gewöhnen. Die Grünfläche darf nicht frisch gedüngt oder mit Unkrautvernichtungsmitteln behandelt sein, sonst treten Vergiftungserscheinungen auf. Wichtig ist eine Abdeckung zum Schutz gegen Greifvögel, Marder, Füchse und freilaufende Haustiere wie Hund und Katze. Es muss eine Rückzugs- und Tränkemöglichkeit angeboten werden. Meerschweinchen sind sehr hitzeempfindlich, deshalb muss mindestens die Hälfte der Fläche im Schatten liegen; bei Albinos aufgrund der sehr lichtempfindlichen Augen die gesamte Fläche. Laufleinen und Geschirre sind generell ungeeignet, denn sie bergen Verletzungsgefahren und beeinträchtigen das arteigene Bewegungs– und Erkundungsverhalten.
Eine ganzjährige Freilandhaltung ist möglich, sofern man im Gehege einen gut isolierten Stall mit Häuschen als Rückzug anbietet und sich die Meerschweinchen an das Außenklima gewöhnt haben (der Umzug nach draußen sollte frühestes Mitte Mai und spätestens im September erfolgen). Als gesellige Tiere müssen Meerschweinchen mindestens zu zweit, besser noch als Gruppe gehalten werden. Im Allgemeinen ist das Zusammenleben harmonisch, wenn die Gruppe nur aus Weibchen oder aus mehreren Weibchen mit einem kastrierten Bock besteht. Die Haltung mehrerer Böcke ist unter Umständen möglich, allerdings auch bei kastrierten Tieren nicht problemlos. Eine Vergesellschaftung von Kaninchen und Meerschweinchen ist aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens nur in sehr großzügig gestalteten Freiläufen möglich! Zum Hochheben der Tiere fixiert eine Hand den Brustkorb, die andere Hand unterstützt das Becken. Als scheue Fluchttiere sind Meerschweinchen anfangs meist nicht zahm und daher nicht, wie meist angenommen, ideale Kuscheltiere für Kinder. Jedes Anfassen oder Herausfangen aus dem Käfig bedeutet für sie enormen Stress. Es erfordert viel Geduld und Behutsamkeit, damit die Tiere zutraulich werden und Vertrauen fassen. Kinder sollten daher im Umgang mit Meerschweinchen angeleitet und kontrolliert werden, damit sie lernen, rücksichtsvoll und vorsichtig mit den Tieren umzugehen und deren Bedürfnisse zu respektieren
Pflege
Bei der täglichen Kontrolle der Tiere sind die Analregion, die Augen und die Maulregion besonders zu betrachten. Vor allem in der warmen Jahreszeit legen Fliegen ihre Eier bevorzugt in Analregion ab. Die sich entwickelnden Maden können die Haut weiträumig unterminieren und das Meerschweinchen so schädigen, dass eine Euthanasie unumgänglich ist. Nahrungsverweigerung ist bei Meerschweinchen ein sehr ernstzunehmendes Krankheitsanzeichen. Hier ist umgehend der Tierarzt aufzusuchen! Zur regelmäßigen Pflege gehören auch die Kontrolle und das Kürzen der Krallen. Langhaarmeerschweinchen bedürfen einer besonderen Fellpflege. Regelmäßiges Wiegen (1 x pro Woche) ist angezeigt, um Krankheiten rechtzeitig zu erkennen.
Ernährung
Zur notwendigen Rohfaseraufnahme muss immer Heu zur Verfügung stehen; ergänzt wird das Grundfutter durch Grünfutter (Kräuter, Gras, auch Gemüse wie z.B.Möhren. Obst nur in kleinen Mengen). Zusätzlich kann getreidefreies Fertigfutter (Pellets) in einer Menge von maximal einem Esslöffel pro Tier und Tag gegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass Luzernepellets sehr viel Kalzium enthalten, welches zu Blasensteinen führen kann. Zur Beschäftigung sollten Äste von Obstbäumen, Weide oder Haselnuss angeboten werden. Trinkwasser muss ständig in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen. Kotfressen ist beim Meerschweinchen keine Verhaltensstörung, sondern dient der Aufnahme von B Vitaminen. Die ausreichende Versorgung mit Vitamin C ist vorzugsweise über die Nahrung (Frischfutter) sicherzustellen. Meerschweinchen können dieses Vitamin nicht selber herstellen. Fütterungsfehler (z.B.angegorenes nasses Gras, zucker- und stärkehaltige Nahrungsmittel, Kohlblätter,a brupter Futterwechsel) können zu manchmal tödlich verlaufenden Störungen des empfindlichen Darmtraktes führen.