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Die letzten 10 Beiträge

22

Samstag, 18. Oktober 2014, 12:26

Von Aspasia

Ich meine aber nicht den Zoo Zajak, ich meine 2 andere, ganz sicher.

Im Zoo Zajak war ich selber schon - und habe dort direkt eine hitzige Diskussion mit einem Verkäufer geführt, der eine Katze "Typ Savannah" für Schweine-Geld verkaufen wollte, obwohl selbst ein absoluter Laie erkennen konnte, dass diese Katze keinesfalls eine Savannah war...

21

Samstag, 18. Oktober 2014, 11:21

Von kleinschweinugly

Zoo Zajak sitzt in Duisburg und ist aus dem ZZF ausgetreten um Hunde und Katzen verkaufen zu dürfen! Der ZZF- Mitglieder verzichten sei 1991 freiwillig darauf...

20

Samstag, 18. Oktober 2014, 00:07

Von Aspasia

Puh - frage mich nicht nach Namen, z.T. kenne ich die Zoohhändler aus Internet-Recherchen, z.T. aus TV-berichten, Namen habe ich gerade nicht im Kopf.
Einer sitzt im Ruhrgebiet und einer Nahe der französischen Grenze, beide gehören nicht zu großen Ketten und beide bieten Rassekatzen an.

19

Freitag, 17. Oktober 2014, 23:50

Von kleinschweinugly

:weinen:
Traurig, ich dachte nur der Überzoohändler Zajak wäre so drauf! Wer denn noch?
Gabi

18

Freitag, 17. Oktober 2014, 23:40

Von Aspasia

Naja, das mit dem "etwas aus sich halten" ist leider in den letzten Jahren anders geworden, ich kenne mittlerweile mindestens 3 Geschäfte, die Katzenwelpen oder auch Hundewelpen anbieten, und alle sind sie 100%ig sicher, das richtige zu tun, der ZZF wäre altmodisch und konservativ...

17

Freitag, 17. Oktober 2014, 23:29

Von kleinschweinugly

Ja Britta,
das Tierschutzgesetz in Deutschland ist schwammig und bezieht sich auf Empfehlungen. Aber Zoofachgeschäfte die etwas auf sich halten, sind Mitglied im ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte) und der untersagt Schaufensterverkauf, Hunde- und Katzenwelpenverkauf. Ich hoffe das Monika mit Fotos was beim Veterinäramt bewirkt...
Gabi

16

Freitag, 17. Oktober 2014, 23:10

Von Aspasia

Ich kann dem Zitat leider kein direktes Verbot entnehmen - "ist grundsätzlich abzulehnen" ist doch nur eine Empfehlung an den Amts-TA, der dann selber entscheiden kann, ob oder ob nicht...

15

Freitag, 17. Oktober 2014, 22:50

Von Fellkartoffelmutti

Danke Gabi, ich werde am Wochenende sehen, ob ich Bilder machen kann...

14

Freitag, 17. Oktober 2014, 21:42

Von SusanneC

Hier gibt es auch so einen Laden, die hatten auch schon Probleme mit dem Vetamt, aber leider hat ein Gericht dann entschieden, man dürfe dem Laden nicht seine Geschäftsgrundlage nehmen...

Es gibt kleine Gehege die etwa 40cm vom Schaufenster weg stehen, vielleicht 100x60cm, mit jeweils zwei Schweinchen oder Kaninchen. Eben gerade so weit vom Fenster weg, dass es keine direkte Schaufensterhaltung mehr ist. Da schaut am Sonntag auch keiner nach dem Rechten.

Aber nachdem das gericht beschlossen hat, dass sie die Tiere so halten dürfen hilft alles nichts. nur Leute davor warnen, da drin einzukaufen und hoffen, dass sie irgendwann pleite gehen.

13

Freitag, 17. Oktober 2014, 19:51

Von kleinschweinugly

Hallo Monika,
Schaufensterhaltung ist laut Tierschutzgesetz verboten:

Zitat

2.4 Schaufensterhaltung
Eine Schaufensterhaltung ist grundsätzlich
abzulehnen, weil Rückzugsmöglichkeiten fehlen
(die Tiere sind von zwei Seiten einsehbar),
Störungen durch nicht kontrollierbare
Umgebungseinflüsse (Erschütterungen, Licht
und Geräusche) und Störungen des Tag und
Nacht Rhythmus auftreten können sowie die
Gefahr der Überhitzung durch
Sonneneinstrahlung besteht.


Zitat

2.2 Vergesellschaftung
Kleinsäuger müssen nach Art und Geschlecht
getrennt gehalten werden.
Wegen des unterschiedlichen Sozialverhaltens
und der unterschiedlichen Ernährungsansprüche
sollten insbesondere Meerschweinchen und
Kaninchen nicht miteinander vergesellschaftet
werden.
Auf Unverträglichkeiten ist zu achten. Bei
Neubesatz von Käfigen ist generell aus
hygienischen Gründen und wegen der
Verträglichkeit das „Rein-Raus- Prinzip“
einzuhalten.
Soziale Tiere dürfen grundsätzlich nicht einzeln
abgegeben werden. Einzelhaltung von in
Sozialverbänden lebenden Tieren sollte auch im
Zoofachhandel vermieden werden.


Also Fotos machen und an den Amtsveterinär weiterreichen.

Auch steht in den Richtlinien zur Kontrolle des Zoohandels (TVT), wie das Gehege eingerichtet werden muß!

Zitat

Mehrere Schlafhöhlen
mit Flachdach, die als
erhöhte Liegeflächen
genutzt werden können

Auch die Mindesthaltungsfläche (Kaninchen: 140 x 60 x 60 cm, max. 4 Tiere/Meerschweinchen: 120 x 60 x 50, max. 6 Tiere) ist auch festgelegt!
Ebenso die Fütterung:

Zitat

1. Reine Pflanzenfresser (Kaninchen,
Meerschweinchen, Chinchilla, Degu)
Diesen Tieren muss als Grundfutter ständig
Futter mit hohem Rohfasergehalt (v. a. Heu) zur
Verfügung stehen. Zusätzlich soll Frischfutter
(z. B. Kräuter, Gras, Gemüse; Vorsicht bei
Kopfsalat und verschiedenen Kohlsorten!)
angeboten werden. Damit die Tiere ausreichend
Heu aufnehmen, darf Körnerfutter nicht
(Kaninchen, Chinchilla, Degu) oder nur in sehr
geringen Mengen (Meerschweinchen)
angeboten werden. Außerdem darf kein
trockenes Brot und kein tierisches Eiweiß
verfüttert werden. Futterumstellungen dürfen
bei diesen Tieren nie plötzlich erfolgen.



Zitat

Allen Kleinsäugern muss ständig sauberes
Trinkwasser zur Verfügung stehen.
Vitaminzusätze im Trinkwasser sind
abzulehnen; sie sind bei artgerechter Ernährung
entbehrlich und können eine ausreichende
Wasseraufnahme verhindern. Die Futter und
Trinkgefäße sind täglich z. B. mit einer Bürste
mechanisch zu reinigen.
Viele handelsübliche sogenannte
Alleinfuttermittel für verschiedene
Kleinsäugerarten sind aus Tierschutzsicht
bedenklich, da sie sich zum einen oft nicht als
Alleinfuttermittel eignen, zum anderen für die
entsprechenden Tiere keine artgerechte
Ernährung darstellen. Aus diesem Grund dürfen
solche Futtermittel nicht zur Ernährung der im
Geschäft gehaltenen Tiere eingesetzt werden.
Besonders kritisch sind zucker- oder
milchzuckerhaltige „Leckerbissen“, da sie bei
den Tieren zu Verdauungsstörungen und
Verfettung führen können. Futtermittel, denen
diätetische oder medizinische Eigenschaften
zugeschrieben werden können ebenfalls zu
Verdauungsstörungen führen. Solche
Futtermittel tragen überdies dazu bei, dass ein
Tierarzt verzögert konsultiert wird.
Für alle gehaltenen Tiere muss artgerechtes
Futter (falls erforderlich, auch Futterinsekten)
im Geschäft vorrätig sein.
Futtervorräte müssen trocken, ungeziefersicher
und hygienisch unbedenklich aufbewahrt
werden.

Gabi